Vorbeugender Brandschutz besteht primär aus Maßnahmen im täglichen Leben, die den Ausbruch eines Feuers und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen.
Um einen gesetzlichen Hintergrund zu schaffen, hat die Bauministerkonferenz dazu ein Regelwerk, die Musterbauordnung, verabschiedet, die den Ländern als Vorlage für die jeweiligen Landesbauordnungen mit Gesetzescharakter dient.
In den Landesbauordnungen werden umfangreiche Forderungen an den vorbeugenden Brandschutz gestellt, deren Umsetzung von den Bauordnungsbehörden kontrolliert und genehmigt wird.
Weitere Fachdienststellen sind die Feuerwehren in Deutschland. Die Feuerschutzgesetze der Länder teilen den Feuerwehren wichtige Aufgaben zu. Neben dem abwehrenden Brandschutz sind die Feuerwehren auch selbstverständlich im vorbeugenden Brandschutz tätig. Beispielhaft seien hier die Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren, die Aufgaben im Sicherheitswachdienst bei Events jeglicher Art oder die Überprüfung von brandverhütungsschaupflichtigen Gebäuden aufgeführt. Außerdem kann jeder Bürger in Deutschland zu seiner zuständigen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle gehen und sich im Bereich vorbeugenden Brandschutz beraten lassen.
Als weitere Instanz fordern das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung größtmögliche Sicherheit im vorbeugenden Brandschutz. Auch diese Forderungen müssen zwingend als Betreiber/Unternehmer beachtet und umgesetzt werden.
Schlussendlich sind die Bürger in ihren eigenen vier Wänden für den vorbeugenden Brandschutz selbst zuständig. Die hierzu zuletzt ergangene Vorschrift war die Pflicht zur Anbringung von Heimrauchmeldern in Wohnbereichen.
Zwischenfazit
Je besser der vorbeugende Brandschutz aufgestellt und gelebt wird, umso weniger müssen Maßnahmen im abwehrenden Brandschutz ergriffen werden.
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